1. | Gottesdienste werden nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen gefeiert.
Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, dass |
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- der Gottesdienstbesuch zuvor auf geeignete Weise angekündigt und „reserviert“ wird (durch telefonische An-meldung im Gemeindebüro);
- beim Einlass und Ausgang das Abstandhalten durch organisatorische Maßnahmen gewährleistet ist: Mit-arbeitende stehen als Ordnende bereit und zur Verfügung. Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert, was bedeutet: wir bewegen uns grundsätzlich auf gebotenem Abstand, besonders beim Ausgang Reihenweise;
- die ausgehängten allgemeinen Hygienerichtlinien beachtet werden;
- die im Eingangsbereich bereitgestellten Desinfektionsmittel benutzt werden;
- im Gemeindehaus die Waschbecken im Toilettenbereich mit Einwegpapierhandtüchern, Seife und Desinfektionsmittel ausgestattet sind;
- Türgriffe/Handläufe nach der Benutzung desinfiziert werden;
- die Anordnung der Sitzplätze so erfolgt, dass zwischen den Personen ein Abstand von mindestens 1,50 Meter in jede Richtung beträgt, ausgenommen sind Personen eines Haushaltes, welche zusammen sitzen können. Die einzu-nehmenden Plätze sind markiert;
- die Emporen für die Gottesdienste nicht genutzt werden;
- eventuelle Infektionsketten nachvollzogen werden können, hierzu werden Namens- und Platzlisten angefertigt.
- Diese Listen werden durch Ordnende im Eingangsbereich kontrolliert. Die Listen werden nach der gesetzlich vor-geschriebenen Aufbewahrungsfrist aus Datenschutz-gründen wieder vernichtet;
- im Anschluss an den Gottesdienst Sitze und Plätze mit haushaltsüblichen Reinigermitteln abgewaschen werden;
- liturgische Berührungen (Begrüßung/Friedensgruß) ver-mieden werden;
- ein Mund-Nasen-Schutz beim Betreten und Verlassen des Gottesdienstes zu tragen ist;
- kein Gemeindegesang stattfindet, da er ein erhöhtes Infektionsrisiko bietet;
- der Ablauf des Gottesdienstes auf Blättern bekannt gemacht wird. Gesangbücher werden nicht ausgeteilt;
- Kollekten am Ausgang in die bereitgestellten Körbchen eingelegt werden können;
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2. | Kindergottesdienste, auch Schulentlass- oder Einschulungs-gottesdienste werden derzeit noch nicht wieder aufgenommen.
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3. | An Taufen und Trauungen schließen sich in aller Regel Feiern im Familien- und Freundeskreis oder sogar im öffentlichen Rahmen an. Da aus hygienischer Sicht solche Versammlungen derzeit kaum verantwortbar sind, sollte bei denen, die eine Kasualie erbitten, darauf hingewirkt werden, dass der gewünschte Gottesdienst auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Ansonsten gelten für Taufen und Trauungen die gleichen Auflagen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen.
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4. | Für Trauergottesdienste gelten die gleichen hygie-nischen Sicherheitsbestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Beerdigungen am Grab müssen im Einklang mit den regional geltenden Regeln gestaltet werden. Diese besagen derzeit: Die Beisetzung findet im würdigen Rahmen im engsten Familienkreis statt. Beide Leitlinien sind aufeinander im Einzelfall abzustimmen.
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